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Ein Bausparvertrag ist im Vergleich mit anderen langfristigen Anlageformen auf den ersten Blick nur wenig attraktiv. Doch mit den richtigen staatlichen Förderungen lässt sich die Rendite deutlich steigern. Wenn Sie einen Bausparvertrag als Ziel der vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers einsetzen, ehalten Sie die Arbeitnehmersparzulage und wenn Sie auch selbst Beiträge einzahlen, erhalten Sie noch die staatliche Wohnungsbauprämie.

Tipp: Baukredit ohne Eigenkapital



Arbeitnehmersparzulage

Als Arbeitnehmer mit Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers können Sie auch die staatliche Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen, zumindest wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare pro Jahr nicht übersteigt.

 

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist im Gegensatz zur Arbeitnehmersparzulage unabhängig von eventuellen vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie wenn Sie bei der Zuteilung der Bausparsumme glaubhaft machen können, dass das Geld aus dem Bausparvertrag „wohnwirtschaftlich“ verwendet wird.

 

Schneller kommen Sie allerdings mit einem Immobilienkredit zu Ihrem Eigenheim.

 


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